Gegenstand der inneren Sicherheit ist die Wahrung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Der Staat handelt in diesem Bereich v. a. durch Polizei und Staatsanwaltschaft, in Fragen des Staatsschutzes in Deutschland durch den Verfassungsschutz. In Staaten, die sich dem Prinzip des demokratischen Rechtsstaates verpflichtet haben, ist die Sicherheitspolitik an bestimmte, dem staatlichen Handeln vorgegebene Rechte der Bürger (besonders an die Grundrechte

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Quellenangabe
Brockhaus, Innere und äußere Sicherheit. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/sicherheitspolitik/innere-und-äussere-sicherheit