Steuern, die wichtigste Einnahmequelle des Staates; sie fließen in den Staatshaushalt

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Begriffsdefinition und Merkmale

Steuerrecht: Im Sinne des Steuerrechts gemäß § 3 Abgabenordnung Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen (»fiskalische Funktion der Steuern«) kann nur Nebenzweck sein. Zu den Steuern gehören nach § 3 Abgabenordnung auch Zölle und die Abschöpfungen im Rahmen der EU-Agrarpolitik

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Bedeutung

Steueraufkommen in Deutschland: Steuern sind im modernen Staat die wichtigste öffentliche Einnahmequelle. In Deutschland werden fast 40 Einzelsteuern erhoben, die 2017 insgesamt 674,6 Mrd. € einbrachten und damit ein neues Rekordniveau erreichten (+ 4,1 % gegenüber 2016). Die gemeinschaftlichen Steuern von Bund, Ländern und Gemeinden betrugen 2017 547,4 Mrd. €, die Bundessteuern 99,9 Mrd. €, die Ländersteuern 22,2 Mrd. €, die Gemeindesteuern 52,9 Mrd. € und die Einnahmen aus Zöllen rund 5 Mrd. €. Die aufkommenstärksten Steuern waren 2017 bei den Gemeinschaftssteuern die

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Klassifikationen

Ertragshoheit und Steuerarten: Steuern lassen sich nach den verschiedensten Gesichtspunkten klassifizieren. Unproblematisch ist die Einteilung nach der Ertragshoheit in Steuern des Bundes, der Länder (Landessteuern), der Gemeinden (Gemeindesteuern) und der EU sowie in Gemeinschaftsteuern. Die übrigen

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Steuersysteme

Historische Entwicklung von Steuersystemen: Die tatsächlich existierenden Steuern bilden das Ergebnis historischer Entwicklungen und politischer Kompromisse. Sie sind damit kein widerspruchsfreies Steuersystem mit aufeinander abgestimmten Einzelsteuern. Ein Beispiel für derartige Unstimmigkeiten in historisch gewachsenen Steuersystemen stellt in Deutschland das auf die miquelsche Steuerreform von 1891–93 zurückgehende Nebeneinander von Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und (bis 1996) Vermögensteuer einerseits und von (historisch älteren) Ertragsteuer (Gewerbesteuer und Grundsteuer) andererseits dar.

Idee der Alleinsteuer: Der Versuch, auf der Basis von bestimmten Grundsätzen der

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Geschichte

Antike und Mittelalter: Schon in Ägypten, Babylonien, Griechenland und Rom bestand ein entwickeltes Steuersystem. Im germanischen Gebiet wurden die hoheitlich-staatlichen Bedürfnisse der Herrscher zunächst aus den Erträgen des Domänenbesitzes der Krone und der Territorialherren sowie durch Dienstleistungen der Vasallen und durch unregelmäßige Abgaben (Bede) gedeckt. Am frühesten bauten die Städte ihre Einnahmewirtschaft auf regelmäßig erhobenen Steuern auf. Doch im Reich und in den

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Werke

Weiterführende Literatur:

A. Wagner: Steuergeschichte vom Altertum bis zur Gegenwart (1910; Nachdruck 1973);
A. u. J. Pausch: Kleine Weltgeschichte der Steuerberatung (1990);
dieselben
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Quellenangabe
Brockhaus, Steuern. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/steuern