Verstrickung

Verstrickung, die öffentlich-rechtliche Wirkung des Hoheitsaktes der Beschlagnahme oder Pfändung im Sinne der staatlichen Sicherstellung des Vollstreckungsobjektes, verbunden mit einem Verfügungsverbot an den bisherigen Berechtigten. Sie endet mit der Verwertung oder durch Entstrickung, d. h. die Aufhebung der staatlichen Maßnahme.

Quellenangabe

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