Ein Misstrauensvotum ist ein Parlamentsbeschluss, mit dem die Regierungschefin bzw. der Regierungschef, die ganze Regierung oder

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Deutschland

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Misstrauensvotum nach dem Grundgesetz

Das Grundgesetz sieht vor, dass eine Bundeskanzlerin oder ein Bundeskanzler nur dann mittels eines Misstrauensvotums abgewählt werden kann, wenn der Bundestag gleichzeitig eine Nachfolgerin oder einen Nachfolger wählt. Die entsprechende Abstimmung hat also nicht nur eine destruktive Komponente – die Abwahl –, sondern auch eine konstruktive, die Nachfolgerwahl. Man spricht deshalb von konstruktivem

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Möglichkeit des Misstrauensvotums nach Landesrecht

In Deutschland sehen auch die Verfassungen aller Bundesländer – mit Ausnahme von Bayern – ein Misstrauensvotum vor. Die Regelungen sind dabei aber nicht einheitlich. Ein konstruktives Misstrauensvotum

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Misstrauensvotum in Österreich

In Österreich kann der Nationalrat im Rahmen eines Misstrauensvotums der Bundesregierung oder einzelnen Mitgliedern der Bundesregierung das Vertrauen entziehen. Dabei muss keine Nachfolge bestimmt werden, d. h. es

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Rechtslage in der Schweiz

Das politische System in der Schweiz unterscheidet sich grundlegend von dem

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Mitwirkende

  • Ralph Zade
Quellenangabe
Brockhaus, Misstrauensvotum. http://brockhaus.at/ecs/julex/article/misstrauensvotum