Entlastung (Recht)
Entlastung, Recht: im Gesellschaftsrecht die förmliche Billigung der Geschäftsführung durch die Gesellschaft; sie bezieht sich auf einen
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Quellenangabe
Brockhaus,
Entlastung (Recht).
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/entlastung-recht