Auflassung
Auflassung, im bürgerlichen Recht Bezeichnung für die Einigung des Veräußerers und des
(12 von 81 Wörtern)
Möchten Sie Zugriff auf den vollständigen Artikelinhalt?
Quellenangabe
Brockhaus,
Auflassung.
http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/auflassung