Aufhebungsvertrag, Actus contrarius, auf der Grundlage der Vertragsfreiheit (§§ 241, 311 BGB) ein Rechtsgeschäft, dessen Ziel die Beseitigung

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Quellenangabe
Brockhaus, Aufhebungsvertrag. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/aufhebungsvertrag