Straf|aufschub, Aufschub der Strafvollstreckung. Die Vollstreckung einer Freiheitsstrafe ist aufzuschieben, wenn der Verurteilte in Geisteskrankheit

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Quellenangabe
Brockhaus, Strafaufschub. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/strafaufschub