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Politik

Die geltende, unter wesentlicher Mitarbeit von H. Kelsen ausgearbeitete Verfassung der Republik Österreich stammt vom 1.10.1920. Sie wurde 1929 grundlegend verändert, 1934 zugunsten einer ständestaatlichen Verfassung beseitigt und 1945 wieder in Kraft gesetzt. Seither wurde das Stammgesetz, das Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG), mehrfach modifiziert. Neben dem B-VG und den besonderen Verfassungsgesetzen des Bundes enthalten auch normale Gesetze und Staatsverträge Verfassungsbestimmungen. Für die 9 österreichischen Bundesländer enthält das B-VG eingehende Regelungen ihrer Staatsorganisation, denen die Landesverfassungen und die neben diesen geltenden speziellen Landesverfassungsgesetze nicht

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Nationalsymbole

Die Nationalflagge leitet sich von dem Bindenschild im Wappen ab, der 1230 auf einem Siegel des Babenbergers Friedrich II. erstmals erschien. Die Flagge ist in drei gleichen Streifen Rot-Weiß-Rot horizontal geteilt. Mit dem Wappen in der

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Recht

Hauptquelle des Zivilrechts ist das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) von 1811. Änderungen des hier verankerten bürgerlichen Rechts erfolgen durch Sondergesetze, so das Mietrechtsgesetz von 1981

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Parteien

Im Rahmen des parlamentarisch-demokratischen Systems ringen v. a. die folgenden Parteien um die Gunst

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Gewerkschaften

Erste dauerhafte Gewerkschaften entstanden nach 1870 aus Bildungs- und Unterstützungsvereinen, d. h. nach Erlass des allen Bürgern Versammlungs- und Vereinsfreiheit gewährenden Staatsgrundgesetzes (1867) sowie des Koalitionsgesetzes von 1870, das Streiks und die Unterstützung von Streikenden erlaubte. Größere Bedeutung erlangten die Gewerkschaften erst 1893 mit Gründung

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Verwaltung

Österreich besteht aus 9 Bundesländern (Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien

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Bildungswesen

Gesetzgebung und Vollziehung im Bildungswesen sind zwischen Bund und Ländern in unterschiedlichem Ausmaß geteilt; bei Universitäten und Kunsthochschulen ist allein der Bund zuständig, wobei die Freiheit der Wissenschaft und Lehre sowie die Freiheit der Kunst verfassungsrechtlich garantiert sind. Ein deutliches Übergewicht hat der Bund auch bei der Schulgesetzgebung. Abgesehen von der Regelung des Kindergartenwesens sowie bestimmter land- und forstwirtschaftlicher Schulen sind die Länder im Wesentlichen nur befugt, für Pflichtschulen landesbezogene Ausführungsgesetze zu erlassen. Seit 2019 bestehen mit den neun Bildungsdirektionen gemeinsame

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Militär

Mitte der 1990er-Jahre wurde das Bundesheer durch Verkleinerung und Modernisierung den neuen sicherheitspolitischen Erfordernissen angepasst und

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Medien

Meinungs- und Pressefreiheit sind gewährleistet, die Medienlandschaft ist vielfältig. Stark engagiert sind deutsche Medienunternehmen, insbesondere die Funke-Mediengruppe (Mediaprint; Presse) und ProSiebenSat. 1 Media AG (Fernsehen). –

Presse: Die Konzentration auf dem Tageszeitungsmarkt ist weit fortgeschritten. Zum Erhalt der regionalen Pressevielfalt und zur Qualitäts- und

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Quellenangabe
Brockhaus, Politik und Recht. http://brockhaus.at/ecs/enzy/article/österreich/staat-und-recht